Barrierefreiheit

Warum Barrierefreiheit?

Öffentliche Einrichtungen werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die besonderen Ansprüche von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und einen uneingeschränkten Zugang zu ihren Dienstleistungen zu ermöglichen (gemäß Behindertengleichstellungsgesetz - BITV). Barrierefrei gestaltete Weboberflächen beziehen sich allerdings nicht nur auf Menschen mit Behinderung, sondern bieten darüber hinaus grundsätzliche Vorteile:

  • Bessere Usability: Barrierefrei gestaltete Bedienoberflächen sind allgemein verständlicher und einfacher zu bedienen.
  • Höhere Kompatibilität: Barrierefreie Webseiten lassen sich mit verschiedenen, auch älteren Webbrowsern, Textbrowsern oder Screenreadern nutzen.
  • Verbesserter öffentlicher Auftritt: Barrierefreie Seiten werden von Internet-Suchmaschinen einfacher gefunden und verfügen über geringere Ladezeiten. Sie lassen sich in ihrem Design leichter anpassen und unterstützen so mittelbar die öffentliche Wahrnehmung einer Hochschule.

Technische Grundlage

Diese Vorteile werden erzielt durch

  • konsequente Trennung von Inhalt (valides XHTML 1.0) und optischer Repräsentation (CSS) und durch
  • durchdachte Bedienkonzepte, die den komfortablen Zugriff auf die Kernfunktionalitäten auch ohne JavaScript ermöglichen.

Hochschulen müssen dennoch nicht auf komfortable Webtechnologien verzichten - aktive Elemente und Web-2.0-Technologien (AJAX) lassen sich optional zuschalten.